Zur Sicherung der Qualität der vertragsärztlichen Versorgung sind Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, sich kontinuierlich fortzubilden. Gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) ist alle fünf Jahre nachzuweisen, dass sie in den vergangenen fünf Jahren 250 Fortbildungspunkte erworben haben. Falls sie die Fortbildung nicht nachweisen können, müssen sie Honorarkürzungen hinnehmen; im schlimmsten Fall droht der Entzug der Zulassung.
Was abstrakt klingt, wurde 2016 für 454 Ärzte konkret: Ihnen wurden die Honorare um zehn Prozent oder 25 Prozent gekürzt, und zwar über vier Quartale hinweg. Noch schlimmer traf es zwölf nieder gelassene Ärzte: Ihnen wurde die Zulassung entzogen.
Das „scharfe Schwert“ des Zulassungsentzugs ist auch höchstrichterlich abgesegnet: Wer es nicht schafft, innerhalb des Fünf-Jahres-Zeitraums die erforderlichen Punkte nachzuweisen, hat eine Frist von zwei Jahren zur Verfügung, die Fortbildung noch nachzuholen. „Wer auch diese Frist versäumt, muss ohne Wenn und Aber mit dem Entzug der Zulassung rechnen“, erklärt Tim Müller, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München.
Das Bundessozialgericht (BSG) ging früher noch davon aus, dass späteres Wohlverhalten den Entzug noch abwenden kann. Von dieser nachsichtigen Rechtsprechung ist das BSG aber längst abgerückt: Wer die Nachfrist versäumt, verliert die Zulassung. „Nichts ist stressiger, als kurz vor Ende der fünf Jahre oder danach noch auf den letzten Drücker 250 Punkte nachholen zu müssen. Planen Sie die Fortbildungen am besten in den ersten drei Jahren, dann haben Sie im Notfall einen Zeitpuffer“, empfiehlt Müller und ergänzt: „Glücklicherweise gibt es durchaus ernsthafte Fortbildungsveranstaltungen in angenehmem Ambiente: auf einem Kreuzfahrtschiff beispielsweise oder auf einer Mittelmeerinsel.“
Tipp
Achten Sie auf Veranstaltungen Ihres Ecovis-Beraters. Bei geeigneten Themen gibt es auch hier Fortbildungspunkte.
Tim Müller Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bei Ecovis in München
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