Biofrontera Inc. "("Biofrontera"), eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der Biofrontera AG (Nasdaq Ticker Symbol: BFRA; ISIN: DE0006046113), teilte mit, dass Biofrontera am 6. Juli 2018 eine Klage wegen unlauteren Wettbewerbs und Marktmanipulationen gegen DUSA Pharmaceuticals, Inc. ("DUSA") beim Orange County Superior Court im US-Bundesstaat Kalifornien eingereicht hat.

Die Klage beinhaltet, dass "DUSA den Ärzten übermäßige Mengen von kostenlosen Produktproben zur Verfügung stellt, um deren Einkaufskosten auszugleichen" und damit gegen das US-Bundesgesetz verstößt. Außerdem besagt die Klage, dass "DUSA ein ausgeklügeltes Preissystem für ihr Produkt geschaffen hat, um die eigene Rentabilität in die Höhe zu treiben", das gegen Landesgesetze verstößt, und dass DUSA gegen Landesgesetze durch unangemessene Interventionen in Biofronteras Beziehungen zu dermatologischen Praxen verstoßen hat. Mit der Klage werden Schadensersatz und Unterlassungsansprüche gegen DUSA geltend gemacht.

Drei Tage später, am 9. Juli 2018, legte DUSA vor dem Bundesgericht im US-Bundesstaat Massachusetts, Klagen zur Nutzung von DUSA-Geschäftsgeheimnissen und unlauteren Wettbewerb gegen Biofrontera ein. Die Folgeklagen von DUSA sind unbegründet, und Biofrontera beabsichtigt, diese energisch zu bekämpfen.

Diese Mitteilung enthält ausdrücklich oder implizit bestimmte in die Zukunft gerichtete Aussagen, die die Geschäftstätigkeit der Biofrontera AG betreffen. Diese in die Zukunft gerichteten Aussagen spiegeln die Meinung der Biofrontera zum Zeitpunkt dieser Mitteilung wider und beinhalten bestimmte bekannte und unbekannte Risiken. Die von Biofrontera tatsächlich erzielten Ergebnisse können wesentlich von den zukünftigen Ergebnissen oder Leistungen abweichen, die im Rahmen der zukunftsbezogenen Aussagen gemacht werden. Biofrontera ist nicht verpflichtet, in die Zukunft gerichtete Aussagen zu aktualisieren.

Über die Biofrontera AG

Die Biofrontera AG ist ein biopharmazeutisches Unternehmen, das auf die Entwicklung und den Vertrieb dermatologischer Medikamente und medizinischer Kosmetika spezialisiert ist.

Das Leverkusener Unternehmen mit weltweit rund 130 Mitarbeitern entwickelt und vertreibt innovative Produkte zur Heilung, zum Schutz und zur Pflege der Haut. Zu den wichtigsten Produkten gehört Ameluz(R), ein verschreibungspflichtiges Medikament zur Behandlung von hellem Hautkrebs und dessen Vorstufen. Ameluz(R) wird seit 2012 in der EU und seit Mai 2016 in den USA vermarktet. Darüber hinaus vertreibt das Unternehmen die Dermokosmetikserie Belixos(R), eine Spezialpflege für geschädigte oder erkrankte Haut. Biofrontera ist das erste deutsche Gründer-geführte pharmazeutische Unternehmen, das eine zentralisierte europäische und eine US-Zulassung für ein selbst entwickeltes Medikament erhalten hat. Die Biofrontera-Gruppe wurde 1997 vom heutigen Vorstandsvorsitzenden Prof. Dr. Hermann Lübbert gegründet und ist an der Frankfurter Börse (Prime Standard) und an der US-amerikanischen NASDAQ gelistet.

www.biofrontera.com

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Biofrontera AG
Hemmelrather Weg 201
51377 Leverkusen
Telefon: +49 (214) 87632-0
Telefax: +49 (214) 87632-90
http://www.biofrontera.com

Ansprechpartner:
Susanne Rizzo
Ansprechpartner für Journalisten
Telefon: +49 (89) 30905189-24
E-Mail: susanne.rizzo@instinctif.com
Thomas Schaffer
Finanzvorstand
Telefon: +49 (214) 87632-0
E-Mail: ir@biofrontera.com
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel