Keine Lust auditiert zu werden? Am liebsten möchten Sie sicher das Oracle Audit (auch Oracle Lizenzaudit genannt) einfach absagen bzw. verweigern. Die Frage ist nur, ob das überhaupt geht. Die Rechtslage ist oft nicht eindeutig, wenn Software Hersteller die Kunden zu einem Software Audit bitten.

Müssen Kunden das Oracle Lizenz Audit über sich ergehen lassen?

Die Beweggründe der Kunden, das Oracle Lizenzaudit zu verweigern, liegen auf der Hand. Ein Oracle Audit gilt in der Regel vor allem als:

– Zeitaufwendig

– Nervig

– Teuer

Zu groß ist im Markt die Furcht vor immensen Nachzahlungen wegen vermeintlicher Kleinigkeiten. Immer wieder kursieren Geschichten in der Software Asset Management Branche, dass selbst kleinere Mittelständler sich auf einmal mit Millionenforderungen konfrontiert sehen, weil man vielleicht Details der Oracle Lizenzierung bei der Server-Virtualisierung anders interpretiert hat als der Hersteller Oracle.

Bei der Frage nach der Rechtmäßigkeit wird es kompliziert. Mögliche rechtliche Ansprüche auf ein Oracle Audit sind wie folgt zu gliedern:

– Gesetzliche Ansprüche

– Allgemeine vertragliche Ansprüche (AGB bzw. die Lizenzklauseln)

– Individuelle vertragliche Ansprüche

– Individuell verhandelte Oracle Lizenz Audit-Klauseln

– Individuell verhandelte Rahmenverträge

Zunächst kann man festhalten, dass sich rein auf gesetzlicher Basis – sei es aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder auch dem Urheberrecht – der gesetzliche Anspruch des Herstellers auf ein Oracle Audit grundsätzlich nicht ableiten lässt. Es sind nur wenige Spezialfälle denkbar, die einen entsprechenden gesetzlichen Anspruch als gerechtfertigt erscheinen lassen. Es existieren jedoch unter Umständen vertragliche Ansprüche.

Wurden individuelle Verträge, Rahmenverträge oder einzelne Klauseln verhandelt, die ein Oracle Lizenz Audit akzeptieren, wird es in der Regel rechtmäßig sein. Dies hängt dann von der Formulierung im Einzelfall ab.

Anders sieht es bei den üblichen Lizenzklauseln aus, aus denen Oracle in der Praxis das Recht auf ein Oracle Lizenzaudit ableitet. Sind diese Klauseln für eine Vielzahl an Verträgen formuliert, handelt es sich um AGB. Das bedeutet, dass die einzelnen Klauseln bestimmten Anforderungen genügen müssen. Die dürfen beispielsweise nicht überraschend sein und eine Seite nicht unangemessen benachteiligen. Hier finden sich in der Praxis immer wieder Klauseln, die einer juristischer AGB-Prüfung nicht Stand halten und somit ungültig sind. Es empfiehlt sich auf jeden Fall bei einem Oracle Lizenz Audit von einem fachkundigen Berater prüfen zu lassen, ob die Ansprüche, die der Hersteller anführt, überhaupt berechtigt sind.

 Was können Sie tun, wenn ein Oracle Lizenz Audit rechtmäßig ist?

Scheint das Oracle Lizenz Audit rechtmäßig zu sein, oder der Kunde entschließt sich aus anderen Gründen das Oracle Audit zu durchlaufen, steht immer noch die Frage im Raum, wie das Oracle Audit abläuft. Oracle LMS (Oracle License Management Services), die Abteilung, die das Oracle Audit beim Kunden durchführt, sieht dafür einen einseitig bestimmten Prozess vor, der nicht mit dem Kunden abgestimmt ist. Aus Kundensicht empfiehlt es sich, vor allem diese Bereiche durch individuelle Verträge zu regeln:

– Geheimhaltung (NDA)

– Datenschutz

– Ablauf des Audits

Jeder dieser Bereiche beinhaltet eine sehr detaillierte Regelung, die dem Grundsatz einer Selbstauditierung folgt. Das bedeutet, dass der Kunde die Lizenzüberprüfung mit geeigneten Mitteln und geeigneten Prozessen selbst durchführt (eventuell unter Begleitung von Fachberatern oder Rechtsanwälten), und im Anschluss das Ergebnis mit dem Hersteller bespricht.

Wer hilft unabhängig bei einem Oracle Audit ohne Verbindung zum Hersteller?

Christian Grave, Geschäftsführer der ProLicense GmbH und Spezialist für die unabhängige Oracle Audit Begleitung dazu: „Wir unterstützen unsere Mandanten dabei, einen auf sie zugeschnittenen Auditprozess zu verhandeln, der eine Diskussion auf Augenhöhe ermöglicht und den Kunden nicht wie oft bei Software Audits, als Sündenbock an die Wand stellt.“ Besonders die Verhandlung individueller Regelungen fällt Kunden oft schwer. „Auf der einen Seite wissen Kunden nicht, was überhaupt verhandelbar ist, und auf der anderen sehen wir immer wieder Regelungen, in denen viele wichtige Aspekte, wie beispielsweise die Datenlöschung nach dem Oracle Audit, gar nicht beachtet wurden“, so Rechtsanwalt Sören Reimers, Experte für die Verhandlung von Oracle Lizenz Audits und ebenfalls Geschäftsführer der ProLicense GmbH.

ProLicense bietet seinen Mandanten zunächst die Möglichkeit sich in einem unverbindlichen Gespräch über die Arbeitsweise der unabhängigen Berater zu informieren. „ Wir verkaufen keine Software und sind kein Oracle Partner. Wir sind nur unseren Mandanten verpflichtet“, so Grave dazu, der 16 Jahre Erfahrung in der Oracle Lizenzierung besitzt.

Ein besonderer Service der Oracle Spezialisten ist der sogenannte ProLicense ToughTalk. Dabei können Mandanten mit bis zu drei Personen an einem intensiven Gespräch mit einem Oracle Spezialisten teilnehmen und alle ihre offenen Oracle Fragen stellen. ProLicense garantiert dabei, dass nur Oracle-Experten an dem ToughTalk teilnehmen, die mindestens 15 Jahre Erfahrung in der Oracle Lizenzierung besitzen und mindestens 10 Oracle Audits begleitet haben.

„Vor allem raten wir einfach zu mehr Mut im Oracle Audit. Es lässt sich viel mehr verhandeln, als sich Mandanten vorstellen können. Irgendwann vergeht auch dem Auditor die Lust“, so Grave mit einem Augenzwinkern. Über die Website von ProLicense (www.prolicense.com) können betroffene Oracle Kunden direkten Kontakt zu den unabhängigen Spezialisten aufbauen und das Software Audit vielleicht einmal ganz anders als bisher angehen – mit einer entschlossenen Strategie.

Oracle Audit – Lessons learnt:

Es existieren viele rechtliche Aspekte, warum die Verweigerung eines Oracle Audits angebracht erscheint. Nicht zuletzt, weil die gesetzliche Grundlage fehlt. Ist ein Oracle Audit rechtmäßig oder entschließt sich der Kunde freiwillig dazu, gilt es für den Kunden zunächst alle Energie auf die Verhandlung geeigneter Regelungen zu setzen. Die unabhängigen Experten von ProLicense entwickeln und verhandeln für ihre Mandanten individuelle Oracle Audit-Verträge, die perfekt auf die jeweilige Position des Kunden zugeschnitten sin.

Interessante Videos mit Christian Grave zu diesem Thema finden Sie auch auf Youtube:

Eine interessante Youtube-Playlist über Software Audits finden Sie hier:
Software Audit – Software Lizenzaudits – Sicherung Ihrer Rechte!

und hier
Software Audit Basics – FAQ [Software Audit – Software Lizenz Audit]

Youtube-Kanal von ProLicense (viele Software Audit Videos):
ProLicense – die Software Audit Experten

Über die ProLicense GmbH

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

ProLicense GmbH
Am Krähenberg 33
22587 Hamburg
Telefon: +49 (40) 2286828-0
Telefax: +49 (40) 2286828-10
https://www.prolicense.com/

Ansprechpartner:
Markus Oberg
Partner und Business Development Manager
Telefon: +49 (40) 228682815
E-Mail: markus.oberg@prolicense.com
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel