Im Mittelpunkt des Entfesselungspaket I steht die Novellierung des Ladenöffnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen, da sich die alte Regelung aus dem Jahr 2012 als nicht praktikabel erwiesen hat. Immer wieder scheiterten zuletzt geplante Sonntagsöffnungen kurzfristig oder wurden beklagt. „Mit dem neuen Entwurf erhalten die Kommunen nun eine belastbare Grundlage, um die Ausnahme für die Sonntagsöffnungen zu formulieren und so zur Stärkung der Innenstädte und des stationären Handels beizutragen. Die IHK ist erleichtert, dass die Landesregierung mit dem „Entfesselungsgesetz“ nun Rechts- und Planungssicherheit geschaffen hat“, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Hubertus Hille. Damit sich die neuen Regelungen in der Praxis bewähren können, bedürfe es allerdings weiterer Hilfestellungen für die Akteure vor Ort. Neue Impulse für die Debatte hatte ein von IHK NRW in Auftrag gegebenes Gutachten von Professor Dietlein, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, gebracht.
Das neue Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz („Hygieneampel“) stand bei kleinen und mittleren Unternehmen aufgrund ihrer Regelungsdichte in der Kritik. „Die Behörden verfügen bereits über Maßnahmen, um eine Gesundheitsgefährdung auszuschließen. Die nun abgeschaffte Hygieneampel bot in der Hinsicht keinen Mehrwert für Kunden“, so IHK-Geschäftsführer Professor Dr. Stephan Wimmers: „Mit der Rücknahme können nun bürokratische Hürden verringert bzw. vermieden werden.“
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