Die Verpflichtung des Bundes zur Annahme und Weiterverarbeitung elektronischer Rechnungen tritt gemäß E-Rechnungs-Verordnung als erste Umsetzungsstufe der EURichtlinie 2014/55/EU am 27. November 2018 in Kraft. Eine E-Rechnung wird ab diesem Zeitpunkt von der öffentlichen Verwaltung nur dann akzeptiert, wenn sie der europäischen Norm entspricht und über das Verwaltungsportal des Bundes übermittelt wird.

Die E-Rechnung eröffnet für die Verwaltung die Möglichkeit, von den Vorzügen des elektronischen Rechnungsaustauschs zu profitieren. Diese werden auch durch die Erfahrungen in anderen Ländern der Europäischen Union belegt. Allerdings erfordert die Richtlinie 2014/55/EU vonseiten der öffentlichen Auftraggeber eine frühzeitige Projektplanung und -umsetzung.

Der 4. E-Rechnungs-Gipfel wird nach der erfolgreichen Zusammenarbeit der letzten Jahre erneut unter Leitung des Bundesministerium des Innern und des Verbandes elektronische Rechnung in Bonn am 15. und 16. Mai 2018 präsentiert. Er stellt die zentrale Diskussionsplattform für alle Akteure aus Wirtschaft, Öffentlicher Verwaltung und von Dienstleistern für Themen rund um eine reibungslose Einführung der Automatisierung von Bestell- und Rechnungsprozessen dar. In diesem Jahr stehen u. a. folgende Themenschwerpunkte auf der Agenda:

– Kooperationsmodelle als Erfolgsfaktor für eine zügige und erfolgreiche Einführung der E-Rechnung in Deutschland
– Erfahrungen aus dem Steuerungsprojekt E-Rechnung
– Das E-Rechnungsportal des Bundes: Aufbau und Funktionsweise
– Elektronische Rechnungsabwicklung und Archivierung: Fakten aus der deutschen Unternehmenspraxis
– Mit E-Payment und E-Rechnung auf dem Weg zur digitalen Kommune

Weitere Informationen unter: www.e-rechnungsgipfel.de/pm

Über die Vereon AG

Die Vereon AG veranstaltet hochkarätige Tagungen, Konferenzen und Workshops zu aktuellen Themen aus Wirtschaft und Wissenschaft. Ausgewiesene Experten aus Forschung, Wissenschaft, Praxis und Politik präsentieren regelmässig pragmatische Lösungsansätze und wegweisende Trends. Führungs- und Fachkräfte aller Branchen schätzen diese Informationsplattformen zum Wissensausbau, Erfahrungsaustausch und zur Gewinnung wertvoller neuer Kontakte.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Vereon AG
Hauptstrasse 54
CH8280 Kreuzlingen
Telefon: +41 (71) 6778700
https://www.vereon.ch

Ansprechpartner:
Pressestelle
Telefon: +41 (71) 677-8700
E-Mail: presse@vereon.ch
Johannes von Mulert
Geschäftsführer
Telefon: +41 (71) 67787-00
Fax: +41 (71) 67787-01
E-Mail: j.vonmulert@vereon.ch
Clarissa Ziegler
Marketing
Telefon: +41 (71) 677-8706
E-Mail: marketing@vereon.ch
Für die oben stehende Story ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel