Das Software-Unternehmen HANSALOG hat schon seit letztem Sommer die neue EU-Datenschutzverordnung umgesetzt. Wenn am 25. Mai 2018 die Verordnung in Kraft tritt, haben Kunden von HANSALOG deshalb schon einen erheblichen Vorsprung.

Mit der EU-Verordnung kommen viele Veränderungen auf deutsche Unternehmen zu. Zwei Jahre hatten Firmen in der Europäischen Union Zeit, die neuen Regeländerungen in ihre Software einzuarbeiten. So viel Zeit hat sich das Software-Unternehmen HANSALOG nicht gelassen. Als Anbieter für Lohnabrechnungs- und Reisekostenabrechnungssoftware sowie Personalmanagementprogrammen ist Aktualität eine Selbstverständlichkeit. Bereits seit letztem Sommer sind deshalb alle neuen Vorschriften der EU-Datenschutzverordnung in den HANSALOG-Produkten und -Programmen umgesetzt. So können sich die über 1.500 Kunden des Ankumer Personalverwaltungsanbieters sicher sein, dass ihr Unternehmen der neuen EU-Datenschutzverordnung entspricht. Der sensible und rechtskundige Umgang mit persönlichen Daten von Angestellten hat im Bereich Personalwesen oberste Priorität.

HANSALOG mit der gleichnamigen Software ist Vorreiter bei der Umsetzung aller gesetzlichen Änderungen. Das erreichen die Ankumer durch die Mitgliedschaft in den Arbeitskreisen aller wichtigen Gremien von Finanz-, Arbeits- und Gesundheitsministerium bis hin zu den Spitzenverbänden der Sozialversicherungen.

Das Familienunternehmen betreibt neben seinem Stammsitz in Ankum auch Filialen in München und Hamburg.

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