Das Seminar soll den Teilnehmenden als Orientierungshilfe dienen, indem es – neben der Vermittlung von Grundstrukturen – die klassischen Problemfelder im Vergaberecht ins Visier nimmt und unter Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung und Gesetzesnovellierungen praxisnahe Lösungen anbietet. Dabei sollen Probleme auf Seiten der Bieter und der öffentlichen Auftraggeber gleichermaßen besprochen werden. Von der richtigen Wahl der Verfahrensart bis zu Fragen des Rechtsschutzes. Das Seminar eignet sich daher sowohl für Vertreter der Privatwirtschaft wie für die öffentliche Hand. Der vergaberechtliche Neuling erhält einen umfassenden Überblick über die vergaberechtlichen Untiefen, der erfahrenere Praktiker wird hinsichtlich der bekannten Problemfelder auf den neuesten Stand gebracht.
Seminarablauf
Themenüberblick 1. Tag, 09:30-17:00 Uhr:
1. Ausnahmen vom Vergaberecht
- Inhouse-Geschäfte
- Interkommunale Kooperationen
- Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit
- Rechtssicherheit durch ex-ante-Transparenz
2. Richtige Bestimmung des Auftragsgegenstands und Leistungsbeschreibung
- Leistungsbestimmungsrecht des öffentlichen Auftraggebers
- Gebot zur produktneutralen Ausschreibung und bestehende Ausnahmen
- Gebot zur losweisen Vergabe und bestehende Handlungsspielräume
- rechtssichere Verwendung von Wahl- und Bedarfspositionen
- richtige Verwendung funktionaler und nichtfunktionaler Anforderungen
3. Rechtskonformer Umgang mit zwingend zu beachtenden Ausführungsbedingungen
- Tariftreue und Mindestlohn nach den Landesvergabegesetzen und MiLoG
- Frauenförderung
- Umweltschutz
- ILO-Kernarbeitsnormen
4. Richtige Wahl der Verfahrensart
- Richtige Ermittlung des Auftragswerts (bei Losen, Wahl- und Bedarfspositionen, Planungsleistungen, Daueraufträgen etc.)
- Ablauf der einzelnen Verfahrensarten im Ober- und Unterschwellenbereich
- Zulässigkeitsvoraussetzungen und Spielräume bei der Wahl der Verfahrensart
5. Bietereignung
- Welche Eignungskriterien sind erlaubt?
- "Mehr an Eignung" – Richtige Verwendung von Bewertungs- und Ausschlusskriterien im Teilnahmewettbewerb
- EEE – der richtige Umgang mit der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung
- Eignungsleihe und Nachunternehmen
- Was tun bei nachträglichem Wegfall der Eignung?
Themenüberblick 2. Tag, 09:30-17:00 Uhr:
6. Projektanten und Newcomer
- rechtssichere Beteiligung von Bietern mit Vorkenntnissen
- Einbeziehung von Marktneulingen – Chancen und Risiken
- Steuerungsmöglichkeiten des Auftraggebers bei der Berücksichtigung von Marktneulingen
7. Verfahrensaufhebung und Angebotsausschluss
- fakultative und zwingende Ausschlussgründe
- das neue Wettbewerbsregister
- Rechtsfolgen bei unzulässiger Aufhebung des Verfahrens
8. Rahmenvereinbarungen und sonstige langfristige Verträge
- Abgrenzung von Rahmen- und langfristigen Verträgen
- inhaltliche Anforderungen und Risiken
- Spielräume bei den Laufzeiten
9. Bewertungsmethoden
- Überblick über die gängigen Bewertungsmethoden hinsichtlich Qualität und Preis
- Welche Methode ist für welche Ausschreibung die richtige (z.B. richtige Bewertung von Konzepten)?
- Zulässige Spielräume bei der Bewertung
10. Zuschlag und Rechtsschutz
- Bieterfragen und Rügen
- Dokumentationspflichten
- Primärrechtsschutz ober- und unterhalb der Schwellenwerte
- Sekundärrechtsschutz: Schadensersatz übergangener Bieter
Referenten
Dr. Lars Hettich, ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht bei BEITEN BURKHARDT in Düsseldorf. Seine Beratungsschwerpunkte liegen in den Bereichen Vergaberecht, Beihilferecht sowie dem öffentlichen Baurecht. Herr Dr. Hettich begleitet seit 2003 die öffentliche Hand bei der Vorbereitung und Durchführung komplexer Beschaffungsvorhaben. Zudem betreut er die Privatwirtschaft bei der Teilnahme an öffentlichen Ausschreibungen insbesondere von Liefer- und Dienstleistungen und vertritt deren Interessen und die der Vergabestellen in Nachprüfungsverfahren. Während seiner Tätigkeit als Syndikus bei einer deutschen Großbank hat Herr Dr. Hettich neben vergaberechtlichen Themen außerdem Kommunen und kommunale Unternehmen bei der Finanzierung öffentlich-privater Partnerschaften beraten. Seine Erfahrungen vermittelt Herr Dr. Hettich regelmäßig im Rahmen von Seminaren und Vorträgen sowie durch die Publikation von Fachbeiträgen zu aktuellen Themen des Vergaberechts.
Sascha Opheys, ist Rechtsanwalt bei BEITEN BURKHARDT in Düsseldorf. Sein Tätigkeitsbereich umfasst die Beratung in- und ausländischer Unternehmen sowie öffentlicher Einrichtungen in allen vergabe-, beihilfe- und zuwendungsrechtlichen Fragen. Zu seinen Schwerpunkten zählt die Beratung öffentlicher Auftraggeber bei Infrastrukturprojekten und komplexen Auftrags- und Konzessionsvergaben, insbesondere in den Branchen IT, Healthcare und ÖPNV/SPNV. Dies umfasst auch die Vertretung in Nachprüfungsverfahren und die Beratung bei allen rechtlichen Fragestellungen im Rahmen der Vertragsdurchführung. Daneben referiert Herr Opheys regelmäßig im Rahmen von Inhouse-Schulungen und Fachveranstaltungen zu aktuellen vergabe- und zuwendungsrechtlichen Themen.
Termin und Ort
Ort:
BEITEN BURKHARDT Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Cecilienallee 7
40474 Düsseldorf
Hinweise zur Anfahrt finden Sie unter: https://www.beiten-burkhardt.com/de/unsere-standorte/duesseldorf
Zeitraum:01.02.2018 09:30 Uhr – 02.02.2018 17:00 Uhr
Preis
790,- Euro zzgl. MwSt.
Es besteht die Möglichkeit, die einzelnen Seminartage zu splitten, d.h. Sie können im 1. Halbjahr den einen und im 2. Halbjahr den anderen Seminartag besuchen. Eine Teilnahme an nur einem Seminartag ist zum Preis von 450,- Euro zzgl. MwSt. möglich.
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