Alle Hausbesitzer, die noch in diesem Jahr eine Wärmepumpe in Auftrag geben und in Betrieb nehmen, können bis zu neun Monate nach der Inbetriebnahme eine Basisförderung beim BAFA beantragen, soweit die technischen Anforderungen erfüllt sind.
Dies gilt auch, wenn die Anlage in diesem Jahr in Auftrag gegeben, aber erst 2018 im Betrieb genommen wird. Antragsteller müssen dann jedoch mit ihrem Antrag ein zusätzliches Formular einreichen, welches in Kürze auf der Seite des BAFA zur Verfügung steht. Die Anlage muss bis spätestens 30.09.2018 in Betrieb genommen und der Förderantrag bis dahin eingereicht werden. Eine entsprechende Festlegung wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI) getroffen.
Keine Änderungen gibt es an den Fördersätzen und technischen Anforderungen. Auch in der Innovationsförderung und für gewerbliche Antragsteller ändert sich nichts.
Für Anlagen, die ab dem 1. Januar 2018 beauftragt werden, ist die Möglichkeit der nachträglichen Antragstellung generell abgeschafft. Für diese Projekte muss zwingend vor der Beauftragung der Antrag beim BAFA eingereicht werden – unabhängig davon, ob Basis- oder Innovationsförderung beantragt werden. Die neuen Formulare für die Basisförderung stehen ab Dezember auf der BAFA-Homepage zur Verfügung.
BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel lobt: „Änderungen der Förderrichtlinien sind immer sensibel. Umso wichtiger war der intensive Austausch zwischen Ministerium und Fachverbänden in dieser Frage. Für Verbraucher und Unternehmen wurde eine gute Lösung gefunden.“
Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) e.V. mit Sitz in Berlin repräsentiert als Branchenverband die gesamte Wertschöpfungskette: rund 500 Handwerker, Planer und Architekten sowie Bohrfirmen, Heizungsindustrie und Energieversorgungsunternehmen sind im BWP organisiert. Gemeinsam engagieren sie sich für den verstärkten Einsatz effizienter Wärmepumpen. Die BWP-Mitglieder beschäftigen im Wärmepumpensektor rund 5.000 Mitarbeiter und erzielen über 1,5 Mrd. Euro Jahresumsatz.
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