Egal ob Diesel oder Benzin, alt oder neu: Wer seinen Wagen nach dem 10. Juni 2010 bei einem Händler gekauft hat, oder den Kauf finanziert hat, kann bei fehlerhaften Verbraucherinformationen den Vertrag widerrufen. Das sei die einfachste Möglichkeit das „Diesel-Elend“ zu beenden, ohne Klagen gegen Konzerne führen zu müssen, sagt H. Heinze, Geschäftsführer des Deutschen Finanzmarktschutz Vereins (DFMS).

„Die Besitzer von Diesel-Pkw mit Abgas-Schummelsoftware werden sich freuen“, sagt H. Heinze vom DFMS (www.finanzmarktschutz.de). Sie bräuchten nun keine chancenlosen Prozesse gegen Autokonzerne anstreben, um ihren Pkw loszuwerden. Und er könnte Recht haben, denn viele Kreditverträge von Autobanken, so die WELT, seien „gespickt mit formalen Schnitzern“, die einen Widerruf des Vertrages sehr einfach machen. Diese Fehler sind ein wahrer Segen für alle gescholtenen Pkw-Besitzer, die in den Zeiten von „Dieselgate“ und eventuellen Fahrverboten mit dem Gedanken spielen, ihr Fahrzeug möglichst schnell und ohne große finanziellen Verluste loszuwerden.

Der Widerrufsjoker hab schon für Hunderttausende Verbraucher bei hoch verzinsten Immobilienkrediten und unrentablen Lebensversicherungen gewirkt, Geschäftsführer Heinze: „Man muss wissen, dass beim Widerruf bei so genannten verbundenen Kreditverträgen nicht nur der Kredit, sondern eben auch der Kauf des Autos rückabgewickelt wird.“ Das bedeutet, dass bei einem wirksamen Widerruf der Verbraucher auch seine Anzahlung und die geleistete Ratenzahlung zurück bekommt.

Besonders profitieren die Autokäufer, die ihren Wagen ab Mitte Juni 2014 mit fehlerhaften Kredit- oder Leasingverträgen finanziert haben. Sie müssen auch keine Nutzungsentschädigung, also nicht für die gefahrenen Kilometer, bezahlen.

Der Widerruf sei aber kein rechtlicher Spaziergang, so DFMS-Geschäftsführer Heinze: „Für Autobanken können Widerrufe eine existenzbedrohliche Lawine auslösen. Da wird es viel juristischen Gegenwind geben.“ Erste Klagen sind bereits eingereicht, Urteile gibt es aber noch nicht. „Wer seinen Vertrag prüfen lassen will und einen Widerruf anstrebt braucht auf jeden Fall anwaltliche Hilfe“, so Heinze. Die Vertrauensanwälte des DFMS können dabei helfen.

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Deutscher Finanzmarktschutz e.V.
Georgenmauer 1 a
06618 Naumburg
Telefon: +49 (3445) 6773162
Telefax: +49 (3445) 6773163
https://finanzmarktschutz.de/

Ansprechpartner:
Hilmar Heinze
Geschäftsführer
Telefon: +49 (3445) 6773162
Fax: +49 (721) 6773163
E-Mail: info@finanzmarktschutz.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel