Die Eventus eG (Stuttgart) ist insolvent. Das Amtsgericht Stuttgart hat deshalb am 15. September 2017 einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. In Anbetracht der Tatsache, dass auch Betrugsvorwürfe im Raum stehen, sollten Anleger schnellstens ihre Ansprüche prüfen, so der Deutsche Finanzmarktschutz e. V. (DFMS).

Unverhofft kommt die Nachricht über den Insolvenzantrag der Eventus eG sicher nicht. Eine Stellungnahme des Unternehmens vom 22. August 2017 ließ bereits finanzielle Probleme erahnen. Demnach gäbe es Anhaltspunkte, die auf ein pflichtwidriges Verhalten des Vorstandsvorsitzenden und der Aufsichtsratsvorsitzenden hindeuten. Wenig später fielen auch die Begriffe „dubiose Geschäfte“ und „veruntreute Gelder“.

Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Mit der Eröffnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens kann jetzt kein Vermögen mehr verschoben werden. Es stellt sich jedoch auch die Frage, wie viel Geld überhaupt noch vorhanden ist. Anleger müssen vermutlich mit hohen Verlusten rechnen. Anstatt ihre Hoffnungen nur an das Insolvenzverfahren zu knüpfen, sollten sie prüfen lassen, welche Optionen ihnen darüber hinaus zustehen.“

Eine Möglichkeit Verluste auszugleichen könnte der Arrest bieten, den Eventus laut Stellungnahme beim Landgericht Stuttgart erwirkt hat. Zudem sind die Vertragsunterlagen und die Umstände der Anlagenberatung näher unter die Lupe zu nehmen. Sind diese fehlerbehaftet, könnten sich daraus Schadensersatzansprüche ergeben. Die Vereinsanwälte des DFMS helfen sehr gern mit einer kostenfreien Erstberatung.

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