Die schwarz-gelbe Landesregierung in Nordrhein-Westfalen (NRW) plant für die kommende Woche, einen neuen Windenergieerlass zu beschließen, der die Abstandsregelung zwischen Windenergieanlagen und Wohnbebauung regelt. Der festgesetzte Abstand soll dann 1.500 Metern betragen. Für alle bereits genehmigten und bezuschlagten Anlagen soll es eine Übergangsregelung geben.„Mit diesem Erlass sehen wir eine starke Gefährdung des Windenergieausbaus in NRW. Kommt die Neuregelung wie sie im Koalitionsvertrag in NRW vorgesehen ist, könnten rund 90 Prozent des Potenzials betroffen sein. Das wiederum hätte gravierende Auswirkungen auf Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – insbesondere der Wind- zuliefererbranche im eigenen Bundesland haben könnte. NRW profitiert durch seinen starken Maschinenbau in besonderen Maße vom Ausbau der Windenergie“, sagte Matthias Zelinger, Geschäftsführer VDMA Power Systems. „NRW als bisheriges Energietechnologie-Bundesland distanziert sich damit vom gleichmäßigen Ausbau erneuerbarer Energien in Deutschland. Das wiederum hätte gravierende Auswirkungen auf Unternehmen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – insbesondere der Windzuliefererbranche im eigenen Bundesland“, ergänzte Zelinger, prinzipiell gelte: „pauschale Meterangaben können nie besser sein als echte Beurteilung von Auswirkungen auf Menschen.
Zum Ende des ersten Halbjahres 2017 waren in Nordrhein-Westfalen rund 3.450 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 4.900 MW installiert. Bezogen auf die kumulierten Zahlen aus allen Bundesländern sind dies mehr als 12 Prozent der Windenergieanlagen mit einer Leistung von über 10 Prozent. 18.500 Arbeitsplätze in der Windindustrie befinden sich in Nordrhein-Westfalen, dies sind 13 Prozent der Beschäftigung in der Windbranche.
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