Viele unseriöse Adressbuchfirmen suchen sich gezielt die Sommermonate aus, um saarländische Unternehmen mit fingierten Anschreiben zu täuschen. Die zugesandten Schreiben erwecken den Anschein, als sei bereits ein Anzeigenauftrag geschlossen und lediglich eine Unterschrift für eine kleine Korrektur erforderlich. Da in der Urlaubszeit viele Belegschaften in den Unternehmen nur schwach besetzt sind, unterschreibt dann schnell eine Urlaubsvertretung. Damit kommt ein Auftrag zustande, dem keine gleichwertige Leistung gegenübersteht, so Heike Cloß, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin der IHK Saarland und rät dringend zur Vorsicht bei allen Schreiben, die einen kostenpflichtigen Eintrag in eine Veröffentlichung zum Inhalt haben.
Wurde bereits unterschrieben, so sollte schnellstmöglich eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ausgesprochen und vorsorglich auch immer der abgeschlossene Vertrag zum schnellstmöglich Zeitpunkt gekündigt werden.
Wurde bereits unterschrieben, so sollte schnellstmöglich eine Anfechtung wegen arglistiger Täuschung ausgesprochen und vorsorglich auch immer der abgeschlossene Vertrag zum schnellstmöglich Zeitpunkt gekündigt werden.
Mehr Hilfestellung gibt die IHK mit dem Infoblatt R09 „Achtung: Adressbuchschwindel“ auf www.saarland.ihk.de (Kennzahl 43).
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