Viele Schüler nutzen gerne die in Kürze beginnenden Sommerferien, um mit einem Ferienjob ihr Taschengeld aufzubessern und einen ersten Einblick von der Arbeitswelt zu erhalten.

Ein Infoblatt der IHK Saarland hilft Firmen, dabei rechtliche Fallstricke zu umgehen.

So dürfen etwa 13- bis 14-jährige nur bis zu zwei Stunden pro Tag kleinere Jobs übernehmen. 15- bis 17-jährige dürfen in den Ferien bis zu acht Stunden pro Arbeitstag arbeiten, höchstens jedoch 40 Stunden in der Woche und maximal 20 Arbeitstage im Jahr.

Für beide Altersgruppen gilt, dass die Eltern jeweils zustimmen müssen. Volljährige dürfen in den Schulferien bis zu 70 Tage im Jahr oder drei Monate am Stück jobben. Alles, was darüber hinausgeht, ist kein Ferienjob mehr.

Grundsätzlich empfiehlt die IHK Saarland, einen schriftlichen Arbeitsvertrag abzuschließen.

Weitere Informationen zum Thema Ferienjob bietet die IHK mit dem Infoblatt A40  (www.saarland.ihk.de, Kennzahl 891).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Franz-Josef-Röder-Straße 9
66119 Saarbrücken
Telefon: +49 (681) 9520-0
Telefax: +49 (681) 9520-888
http://www.saarland.ihk.de

Ansprechpartner:
Nicole Schneider-Brennecke
IHK Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
Telefon: +49 (681) 9520-330
Fax: +49 (681) 9520-388
E-Mail: nicole.schneider-brennecke@saarland.ihk.de
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.