Die aktuelle Neureglung des Erbschaftsteuerrechts durch die Bundesregierung bringt etliche Änderungen mit sich. Unternehmer, die vor der Übergabe ihres Unternehmens stehen, sollten einiges beachten, damit die Nachfolgeregelung nicht unnötig schwer und teuer wird. Darauf weist die Dortmunder Wirtschaftskanzlei Husemann & Partner hin, die Mitglied im bundesweiten Netzwerk HLB Deutschland ist. „Mit einer frühzeitigen und sorgfältigen Vorbereitung ist es Unternehmern auch zukünftig möglich, Betriebsvermögen steuervergünstigt oder gar steuerfrei auf Nachfolger zu übertragen“, sagt Dr. Jorg Fedtke LL.M., Partner der Kanzlei und Mitglied des Beraterpools des Deutschen Instituts für Unternehmensnachfolge (DIfU). „Immobilien beispielsweise, welche fremdvermietet und daher nicht für den eigenen Betrieb genutzt werden, stellen unverändert sogenanntes ‚schädliches‘ Verwaltungsvermögen dar“, sagt Fedtke. Bislang galt, dass Unternehmen mit mehr als 50 Prozent Verwaltungsvermögen gar nicht in den Genuss der Verschonung kamen. „Bei richtiger Gestaltung lässt sich auch bei Unternehmen mit hohem Verwaltungsvermögensanteil im Falle der Übertragung eine Entlastung erreichen“, erklärt er.

Alte und neue Rechtslage
Ein kurzer Beispielsfall macht die Änderungen deutlich: Ein gewerbliches Unternehmen erwirtschaftet konstant einen Jahresertrag von 1,0 Mio. Euro. Die guten Ergebnisse der vergangenen Jahre wurden in eine neue Lagerhalle investiert. Die alte Lagerhalle ist seitdem fremdvermietet und hat einen Wert von 9,0 Mio. Euro. Nach altem Recht wurde der durchschnittliche Jahresertrag der letzten drei Jahre mit dem Vervielfältiger 17,86 multipliziert, wonach das Unternehmen angenommen einen Wert von 17,86 Mio. Euro hat. Da der Wert der Immobilie mehr als 50 Prozent des Gesamtwerts des Unternehmens ausmacht, war eine Begünstigung in erbschaftsteuerlicher Hinsicht ausgeschlossen.
Nach neuem Recht ist diese Steuerbelastung geringer. Zum einen wurde der Vervielfältiger von 17,86 auf 13,75 reduziert. Zum anderen kann ein Teil der Lagerhalle jetzt wie begünstigtes Vermögen behandelt werden. Nach neuer Rechtslage ergibt sich eine steuerliche Belastung von nicht einmal der Hälfte dessen, was nach altem Recht zu zahlen gewesen wäre.

Fazit
Nach neuem Recht haben Unternehmer selbst bei hohem Verwaltungsvermögen eine Chance auf eine geringe steuerliche Belastung mit Erbschaft- und Schenkungsteuer. Zudem bestehen weitere Gestaltungsmöglichkeiten, etwa die sogenannte „Reinvestitionsklausel“. Sie ermöglicht rückwirkend eine Steuerreduzierung, sofern Reinvestitionen innerhalb von zwei Jahren im übertragenen Betrieb im dort begünstigten Vermögen erfolgen.

Über die HLB Deutschland GmbH

HLB Deutschland ist ein 1972 gegründetes Netzwerk von 21 selbstständigen und unabhängigen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften an 35 Standorten. Aktuell sind 207 Partner und 1.432 Berufsträger und Mitarbeiter unter dem Dach der HLB Deutschland für die meist mittelständischen Mandanten in Wirtschafts- und Steuerfragen tätig. HLB Deutschland gehört mit einem Gesamtumsatz der einzelnen Mitglieder von 173 Millionen Euro im Jahr 2015 zu den Top 3 der in Deutschland tätigen Netzwerke. HLB Deutschland ist unabhängiges Mitglied von HLB International. Weitere Informationen unter www.hlb-deutschland.de.

Husemann, Eickhoff, Salmen & Partner GbR
Die Husemann, Eickhoff, Salmen & Partner GbR mit Hauptsitz in Dortmund berät mittelständische Unternehmen nahezu aller Branchen in allen Fragen der Wirtschaftsprüfung sowie der Steuer- und Rechtsberatung. Weitere Tätigkeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen M&A, Nachfolgegestaltungen, Restrukturierung und Insolvenzverwaltung. Insgesamt sind derzeit über 160 Mitarbeiter am Hauptstandort tätig. Die Gesellschaft ist Mitglied bei HLB Deutschland und HLB International. Weitere Informationen unter /www.husemannpartner.de.

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