Mieter sollten zum regelmäßigen Wasserwechsel an allen Armaturen verpflichtet werden, rät in der Juni-Ausgabe des Fachmagazins IVV immobilien vermieten & verwalten der Hygiene-Experte Dr. Peter Arens. Die gefährlichen Legionellen-Kolonien können sich in drei bis vier Stunden um das Doppelte vermehren.

Schon die alten Römer wussten: Wasser muss fließen, denn nur so lässt sich das wichtigste Lebensmittel „frisch“ halten. Dr. Peter Arens, Hygiene-Experte beim Wasserarmaturenhersteller Schell, liefert einen historischen Vergleich. Die Römer versorgten die antiken Städte über Fernleitungen (Aquädukte) und Laufbrunnen mit unbedenklichem Wasser und begründeten damit die bis heute wichtigste Maßnahme zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene. Heute wissen wir: Für eine gefährliche Vermehrung benötigen Bakterien Zeit – die man nur durch einen regelmäßigen und vollständigen Wasserwechsel auf eine unbedenkliche Zeitspanne minimieren kann. Dann ist die „Verdünnungsrate“ höher als die Vermehrungsrate.

Das aber heißt für Nutzer von Wohnungen: Keine falsche Sparsamkeit beim Wasserverbrauch! Schon in drei bis vier Stunden können sich in den „Sackgassen“ von Trinkwasserinstallationen gefährliche Legionellenkonzentrationen bilden. Mieter sollten also unbedingt täglich aus allen Wasserhähnen und Duschköpfen Wasser laufen lassen. Das gilt erst recht nach längerer Abwesenheit, zum Beispiel nach Dienstreisen oder Urlaubsaufenthalten. In hoher Konzentration können Legionellen bei immungeschwächten Menschen die Legionellose, eine atypische Lungenentzündung, auslösen. In 17 Prozent der Ansteckungsfälle verläuft die Krankheit tödlich. Eine Auswertung des Robert-Koch-Instituts zeigt, dass fast 80 Prozent der gemeldeten Legionelleninfektionen in Deutschland im häuslichen Umfeld entstehen.

Thomas Engelbrecht, Chefredakteur der IVV, der Fachinformation für Vermieter und Verwalter im Wohnungswesen, appelliert an die Verwalter aufzuklären und sagt: „Sogar bei Wasserleitungen von Neubauten kann es zur Bildung gefährlicher Legionellenkolonien kommen. Es ist zu empfehlen, neben den Verhaltensregeln zum richtigen Lüften und Heizen, den Mietern im Mietvertrag auch den regelmäßigen Wasserwechsel zur Pflicht zu machen.“

IVV Immobilien vermieten und verwalten

Die Fachzeitschrift IVV Immobilien vermieten und verwalten richtet sich an Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften, Hausverwalter und Vermieter. Sie informiert seit 1997 kaufmännische und technische Entscheider aus Wohnungsunternehmen und von Immobilienverwaltern mit Berichten aus der Wohnungswirtschaft, aktuellem Miet- und Immobilienrecht sowie technologischer Entwicklungen für den Neubau, die Bestandsaufwertung und die energetische Sanierung von Gebäuden. In Interviews und Unternehmensporträts kommen wichtige Protagonisten des Immobilienmarktes zu Wort. Hier sagen sie ihre Meinung, hier stellen sie ihre unternehmerischen Konzepte vor. Die IVV erscheint zehnmal jährlich und wird von der Berliner HUSS-MEDIEN GmbH herausgegeben.

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Der Artikel: http://www.ivv-magazin.de/im-fokus/hygiene-experte-warnt-vor-schnellem-wachstum-von-legionellen

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