Die Arbeitgeber der Zeitarbeitsbranche, vertreten durch die Verhandlungsgemeinschaft Zeitarbeit (VGZ), haben sich gemeinsam mit dem Vorstand der IG Metall auf eine Anpassung der Branchenzuschlagstarifverträge für Beschäftigte in der Metall- und Elektroindustrie geeinigt. Aufgrund der neuen gesetzlichen Anforderungen in der Arbeitnehmerüberlassung musste der bestehende Branchenzuschlagstarifvertrag in der Metall- und Elektroindustrie angepasst werden.

Die Sozialpartner haben sich auf folgende Inhalte geeinigt:

Die Einführung einer sechsten und letzten Zuschlagsstufe auf das Stundenentgelt des Entgelttarifvertrags Zeitarbeit, den BAP und iGZ mit der DGB-Tarifgemeinschaft Zeitarbeit abgeschlossen haben: 65 Prozent Zuschlag auf das tarifliche Grundentgelt nach dem 15. vollendeten Monat. Damit sind die Anforderungen des neuen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) an die Zahlung eines gleichwertigen Entgelts mit vergleichbaren Stammbeschäftigten erfüllt. Die neuen Branchenzuschläge der sechsten Stufe werden erstmalig zum 1.1.2018 für Zeitarbeitnehmer in der Metall- und Elektroindustrie fällig.

Der neue Branchenzuschlagstarifvertrag läuft vom 1. April 2017 bis zum 31. Dezember 2020.

Die Erklärungsfrist für diese Regelungen läuft bis zum 31. Mai 2017.

Thomas Bäumer, Vizepräsident des BAP und Verhandlungsführer der VGZ, erklärt dazu: „Der für die Branche wichtige Abschluss mit der IG Metall ist geglückt. Das bekräftigt einmal mehr die gut funktionierende Sozialpartnerschaft. Das Modell der Branchenzuschlagstarifverträge hat sich seit vielen Jahren bewährt, um Lohnunterschiede zwischen Zeitarbeitnehmern und Stammbeschäftigten zu schließen und eine klar berechenbare Größe der Entgelte zu erreichen. Darüber hinaus wird der bürokratische Aufwand durch die pauschalen Aufschläge – im Gegensatz zu einer Einzelermittlung bei Equal Pay – erheblich eingedämmt. Damit haben wir erneut eine gute Lösung sowohl für die Wirtschaft als auch die Arbeitnehmer erzielt. Dennoch sind die Arbeitgeber mit Einführung der sechsten Stufe und dem damit verbundenen Zuschlag von 65 Prozent auf das tarifliche Grundentgelt bis an die Grenze ihrer Belastbarkeit gegangen.“

Der stellvertretende VGZ-Verhandlungsführer Sven Kramer, stellvertretender Bundesvorsitzender des Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ), betont dazu: „Der Abschluss zeigt einmal mehr, dass tarifliche Lösungen immer Vorrang vor starren Gesetzen haben sollten. Die Sozialpartner kennen die Situationen in den jeweiligen Branchen deutlich besser und können deshalb passgenauere Regelungen finden. Mit der sechsten Lohnerhöhungsstufe haben wir eine Möglichkeit geschaffen, die Vorgaben des Gesetzgebers umzusetzen, ohne die administrativen Belastungen für unsere Mitgliedsunternehmen zu groß werden zu lassen. Die Zeitarbeitnehmer können sich durch die erzielte Einigung weiterhin auf eine faire Entlohnung verlassen, bei der die Arbeitgeber den wirtschaftlich möglichen Rahmen voll ausgeschöpft haben.“ Die Sozialpartner haben sich darauf geeinigt, in den nächsten Wochen Tarifverhandlungen zu weiteren Branchenzuschlagstarifverträgen aufzunehmen.

Über den iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.

Die VGZ ist die Verhandlungsgemeinschaft der beiden Arbeitgeberverbände der Zeitarbeit, dem Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP) und dem Interessenverband deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) unter Leitung der Verhandlungsführer der VGZ Thomas Bäumer (BAP) und Sven Kramer (iGZ).

Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:

iGZ Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.V.
Fridtjof-Nansen-Weg 3a
48155 Münster
Telefon: +49 (251) 32262-0
Telefax: +49 (251) 32262-100
http://www.ig-zeitarbeit.de

Ansprechpartner:
Wolfram Linke
Redakteur/ Pressesprecher
Telefon: +49 (251) 98112-17
Fax: +49 (251) 32262-452
E-Mail: linke@ig-zeitarbeit.de
Ulrike Heine
BAP
Telefon: +49 (30) 206098-30
Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die United News Network GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die United News Network GmbH gestattet.

counterpixel