Anleihegläubiger der Laurèl GmbH (Aschheim) sind zu einer zweiten Versammlung geladen, die für den 25. April 2017 anberaumte war nicht beschlussfähig. Der Deutsche Finanzmarktschutz Verein (DFMS) verweist auf die Wichtigkeit der Teilnahme und die Zuhilfenahme rechtlicher Unterstützung.

Die erste Gläubigerversammlung für Inhaber der Laurèl-Anleihe erreichte nicht das notwendige Quorum von 50 Prozent. Beschlüsse konnten keine gefasst werden, eine zweite Versammlung wurde notwendig. Der gemeinsame Vertreter der Anleihegläubiger hat diese deshalb für den 15. Mai 2017 einberufen. Diese benötigt nun ein Quorum von 25 Prozent um beschlussfähig zu sein. Dies gab die Laurèl GmbH am Dienstag bekannt.

Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Viele Anleger haben offensichtlich bereits resigniert, doch liegt die Teilnahme in ihrem eigenen Interesse. So sollen sie entscheiden, ob der gemeinsame Vertreter dem vorgeschlagenen Insolvenzplan zustimmen darf. Betroffene, die nicht persönlich teilnehmen wollen, sollten sich gesetzlich vertreten lassen. Rechtliche Unterstützung ist zudem auch für die vorherige Prüfung des Plans sowie die Erörterung zusätzlicher Ansprüche unverzichtbar.“ Auf Anfrage erstellen die Vereinsanwälte des DFMS deshalb eine kostenfreie Erstbewertung.

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