Nachdem Gläubiger der Wirtschaftsforum Künsting AG sowie diese selbst Insolvenzantrag stellten, wurde nun das reguläre Verfahren eröffnet. Anleger, die Genussrechte an der Gesellschaft halten, könnte diese Insolvenz besonders hart treffen. „Vertrauen sie einzig und allein in das Verfahren, erleiden sie möglicherweise hohe Verluste. Bei Genussrechten handelt es sich in der Regel nämlich um nachrangige Forderungen, sodass erst alle anderen Gläubiger bedient werden“, erklärt der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de).
Eine form- und fristgerechte Forderungsanmeldung zum 9. Juni 2017 sollte deshalb nicht das einzige Ziel der Betroffenen darstellen. H. Heinze: „Zusätzlich rate ich zu einer fachmännischen Prüfung der Ansprüche. Genussrechte bergen spezielle Risiken, über die Berater und Vermittler im Vorfeld aufzuklären haben. Fehlte es an einer solchen Aufklärung, können Anleger Schadensersatzansprüche geltend machen.“ Der DFMS bietet Betroffenen deshalb eine kostenfreie Erstbewertung durch seine Vertrauensanwälte.
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