Die Inhaber der Laurèl-Anleihe werden im Zuge der Gläubigerversammlung am 25. April 2017 über die aktuelle Geschäftslage und den Stand der Sanierung informiert. Im Anschluss sollen sie entscheiden, ob der gemeinsame Vertreter einem Insolvenzplan zustimmen darf. Sollte diese erste Versammlung aufgrund geringer Teilnahme nicht beschlussfähig sein, ist bereits eine zweite für den 15. Mai 2017 vorgesehen.
Der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de): „Bevor die Anleihegläubiger ihrem gemeinsamen Vertreter diese Ermächtigung erteilen, sollten sie den vorgelegten Insolvenzplan prüfen lassen. Zu klären gilt, ob er in ihrem Interesse liegt.“ So sieht dieser die Umwandlung der Forderungen aus den Schuldverschreibungen in Aktien an der Laurèl Holding AG vor. Diese würde neu gegründet. Anleger könnten entweder ihre Aktienerwerbsrechte ausüben oder einen Aktienbarausgleich erhalten.
„Die Teilnahme an der Anleihegläubigerversammlung wird somit unerlässlich. Betroffene können hierfür auch einen gesetzlichen Vertreter in Anspruch nehmen. Keinesfalls sollten sie die rechtzeitige Anmeldung verpassen“, so Heinze weiter. Der Emittentin zufolge muss diese spätestens zum Ablauf des 22. April 2017 bei der Gesellschaft eingehen.
Die Vereinsanwälte des DFMS bieten Anlegern der Laurèl GmbH ihre Hilfe an. Auch in Bezug auf die Prüfung von Ansprüchen abseits des Insolvenzverfahrens. Die Erstberatung ist kostenfrei.
Link zur Einladung auf der Internetseite der Emittentin:
http://brand.laurel.de/de/invest.php
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