Nach Kritik an der Arbeit des Naturpark-Rangers am Steinhuder Meer weist die Region Hannover darauf hin, dass sich der Konflikt an einer Landesverordnung entzündet: der Dümmer-Steinhuder-Meer-Verordnung, die das Land Niedersachsen zuletzt 2013 überarbeitet hat. Diese Verordnung regelt die Nutzung der beiden großen Binnengewässer Dümmer und Steinhuder Meer. Zu den Regelungen gehört unter anderem die Beschränkung des für Kite-Surfer freigegebenen Gebiets auf circa einen Quadratkilometer im Norden des Steinhuder Meeres. Das Winterfahrverbot und das  Nachtfahrverbot sind weitere Einschränkungen für den Wassersport, die das Land Niedersachsen in dieser Verordnung festgeschrieben hat.

Ziel der Verordnung ist, sowohl Schutzzonen für die Natur – insbesondere Vögel – zu definieren als auch das Miteinander verschiedener Nutzergruppen zu regeln. So ist das für Kite-Surfer freigegebene Gebiet beschränkt, um Kollisionen mit anderen Wassersportlern und der Personenschifffahrt zu verhindern. Die Region Hannover ist die für die Umsetzung verantwortliche Ordnungsbehörde. Mit dem Naturpark-Ranger gibt es seit Februar 2014 einen bestellten und vereidigten Vollzugsbeamten, der am Steinhuder Meer nicht nur Besucherinnen und Besucher informiert und führt, sondern auch über die Einhaltung der Verbote wacht. Zu seinen Aufgaben gehört es, Wassersportler, die die Vorschiften missachten, anzusprechen, ihre Personalien aufzunehmen und Verstöße zu ahnden.

Zuletzt hatte es insbesondere Kritik von Kite-Surfern gegeben, die sich durch den Naturpark-Ranger, der mit einem Motorboot auf dem Steinhuder Meer unterwegs ist, bedrängt fühlten. Dazu stellt Umweltdezernent Prof. Dr. Axel Priebs fest: „Niemand wird auf dem Wasser bedrängt. Der Ranger nähert sich denjenigen, die die festgelegten Grenzen nicht respektieren und dadurch andere in Gefahr bringen. Seine Aufgabe ist es, möglichen Gefahrensituationen und Konflikten zwischen den verschiedenen Nutzern des Steinhuder Meeres vorzubeugen. Leider kommt es vor, dass sich einzelne einer Ansprache zu entziehen versuchen.“ Der Ranger bewege sich so auf dem Wasser, dass niemand gefährdet werde.

Zwischen 2014 und 2016 hat die Region Hannover rund 200 Verstöße auf dem Steinhuder Meer registriert. In einem konkreten Fall ist es zu einem Gerichtsverfahren und zur Verurteilung eines Kiters gekommen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass ein Kiter gegen die Verordnung verstoßen und außerhalb der dafür vorgesehenen Zone gekitet hatte. In anderen Fällen akzeptierten Wassersportler das von der Region Hannover verhängte Bußgeld.

Die Region Hannover nun wird dem Land gegenüber abermals vorschlagen, in die Dümmer-Steinhuder-Meer-Verordnung eine Kennzeichnungspflicht für Surfer und Kite-Surfer festzuschreiben. So wäre eine Feststellung und Ahndung von Verstößen  möglich ohne sich den Wassersportlern direkt zu nähern. Das Land hatte eine Kennzeichnung von Surfern und Kite-Surfern in der Vergangenheit abgelehnt. Für Segler ist sie dagegen vorgeschrieben.

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