Obwohl die Anleger der LIGNUM Sachwert Edelholz AG über Direktinvestments in Edelholzplantagen investierten, sind sie wohl nicht die Eigentümer der Bäume. Dem Insolvenzverwalter zufolge ließe sich nicht so einfach feststellen, wem die diesbezüglichen Grundstücke gehören. Der LIGNUM-Gruppe könnten sie zumindest nicht zugewiesen werden. „Dadurch ist auch die Eigentumsfrage hinsichtlich der Bäume ungeklärt. Anleger können sicherlich keine Erlöse aus einem Verkauf dieser erwarten“, so der DFMS-Geschäftsführer H. Heinze (www.finanzmarktschutz.de).
Bliebe das Insolvenzverfahren an sich. Doch auch hier stehen die Chancen schlecht, Verluste auszugleichen. So konnte der Insolvenzverwalter bisher kein nennenswertes Vermögen vorfinden. H. Heinze: „Noch ist das letzte Wort zwar nicht gesprochen, das Insolvenzverfahren wird für Anleger aber keinesfalls zur Schadensfreistellung führen. Deshalb rate ich allen zusätzlich zu einer fachmännischen Prüfung ihrer Ansprüche.“
So bestehen Chancen, Anlageberater und Vermittler erfolgreich in die Haftung zu nehmen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagte LIGNUM im März 2016 den Vertrieb ihrer Produkte, weil die Prospekte nicht gesetzeskonform waren. „Beratern obliegt jedoch die Pflicht, Finanzprodukte auf ihre Plausibilität zu prüfen. Diese Pflicht könnten sie verletzt haben“, so der DFMS-Geschäftsführer. Auch andere Beratungsfehler sollten Anleger in Erwägung ziehen. Der DFMS leitet diesbezügliche Prüfanfragen sehr gern für eine kostenfreie Erstberatung an seine Vereinsanwälte weiter.
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