Die LIGNUM Sachwerte Edelholz AG aus Berlin ist seit April 2016 ein insolventes Unternehmen, dass mehr als 60 Millionen Anleger-Gelder verzehrt hat. Am 10. Januar 2017 wurde nun das Insolvenzverfahren eröffnet. Geschädigte Anleger haben bis zum 1. April 2017 Zeit, ihre Forderungen anzumelden. Der Deutsche Finanzmarktschutz e.V. (DFMS) rät Betroffenen diese Frist einzuhalten, da es rechtliche Differenzen mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) gibt und somit Chancen auf Schadensersatzansprüche gegen die Unternehmensverantwortlichen bestehen.

Eine reichhaltige Ernte für Anleger aus ihren Investitionen in Edelhölzer in Bulgarien blieb aus. Von den attraktiven Renditeversprechen haben die ca. 5000 Käufer der Beteiligungen „nobilisVita“, „nobilisPriva“ und „nobilisRent“ nichts mehr. Die Bafin untersagte im März 2016 das öffentliche Angebot dieser Vermögensanlagen, da kein gesetzeskonformes Prospekt an die Bafin ausgehändigt wurde. Das Verbot wurde laut Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) ausgesprochen und sollte ein Warnzeichen für jeden Anleger sein.

Basierend auf dieser Tatsache, stellt sich der DFMS die Frage: Sind Anlageberater ihrer Informations- und Aufklärungspflicht nicht nachgekommen oder stecken gesetzliche Fehler im Prospekt? In so einem Fall haben Gläubiger Anspruch auf Schadensersatz.

,,Warum hat man der Bafin nach einem Jahr noch immer kein Prospekt vorgelegt? Allein diese Tatsache lässt Vermutungen eines nicht tragfähigen Geschäftsmodells zu. Bei nachhaltigen Geldanlagen wäre oft das ökologische Gewissen der Anleger ausgenutzt“, so der DFMS Geschäftsführer (www.finanzmarktschutz.de) H.Heinze.
Wer kein Holzkopf sein will, darf auf die Prüfung seiner Anlage nicht verzichten. Der DFMS bietet eine kostenlose Erstbewertung.

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