Nach den seit Jahren diskutierten Arbeitsentwürfen ist die Mantelverordnung nun auf Basis eines Planspiels grundlegend überarbeitet worden. Die Mantelverordnung enthält nun nur noch eine neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV), eine Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung (BBodSchV) sowie Änderungen der Deponie- und die Gewerbeabfallverordnung. Die Geringfügigkeitsschwellenwerte der Grundwasserverordnung werden vorerst nicht weiterverfolgt.
Der vorläufige Abschlussbericht kann auf der Seite http://www.bmub.bund.de/N53979/ heruntergeladen werden.
Das BMUB bittet, insbesondere folgende Inhalte der Verordnungen zu prüfen:
- ob Bedarf für Sonderregelungen im Bodenschutzrecht für das Auf- und Einbringen auf bergbauliche Halden sowie für die Abraumumlagerung bei Tagebauen besteht;
- ob für andere als die von § 2 Nummer 1 EBV-E erfassten mineralischen Abfälle, die ebenfalls für den Einbau in technische Bauwerke geeignet sein könnten, deren mögliche Verwendung als Ersatzbaustoff im Einzelfall auf der Grundlage einer wasserrechtlichen Erlaubnis ausdrücklich geregelt werden sollte;
- die Regelungen zu Nebenprodukten und zum Ende der Abfalleigenschaft;
- die Verwendungsmöglichkeiten von Schlacken aus der Stahlindustrie und von Gießereisanden;
- die Betroffenheit landwirtschaftlicher Flächen, insbesondere die Abgrenzung zwischen Bodenschutzrecht und landwirtschaftlichem Fachrecht zur Vermeidung von Doppelregelungen in Bezug auf die Gefahrenabwehr bei Erosion und auf physikalische Einwirkungen auf das Bodengefüge;
- die Aufnahme der Gefahrenabwehr bei Bodenerosion in den Anwendungsbereich der Verordnung (§ 1);
- das Verhältnis des § 9 BBodSchV zu § 6 der Agrarzahlungen-Verpflichtungenverordnung;
- die Verbringung von landwirtschaftlichen Ernteresten, Erden oder Mutterboden auf landwirtschaftliche Flächen.
Verordnungstext, Begründung, Synopse und die wesentlichen Änderungen können bei der IHK Saarland per E-Mail (ute.stephan@saarland.ihk.de) angefordert werden. Unternehmen, die Anregungen zum Entwurf geben möchten, haben hierzu Gelegenheit bis zum 28. Februar 2017
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