„Wir wollen die Chance nutzen, mit den Instrumenten der Insolvenzordnung das Handelsgeschäft so reibungslos wie möglich fortzuführen und uns markt- und wettbewerbsfähig neu zu positionieren“, erklärt der vorläufige Insolvenzverwalter Dr. Jörg Bornheimer.
Geschäftsführer und BUTLERS-Gründer Wilhelm Josten ergänzt: „In Abstimmung mit Dr. Bornheimer wollen wir auf der Basis eingehender Analysen die Zukunft gestalten. Alle Filialen und der Online-Shop bleiben normal geöffnet. Gerade in dieser herausfordernden Lage setzen wir auf den Schulterschluss mit unseren Mitarbeitern. Sie sind das Herz der Marke BUTLERS.“
Auch die Gehälter für die Beschäftigten sind für Januar, Februar und März 2017 gesichert. Der vorläufige Insolvenzverwalter Bornheimer hat dazu bereits die notwendigen Maßnahmen eingeleitet. „Danach ist wieder BUTLERS für die Bezahlung verantwortlich.“
„Gemeinsam mit unserem Berater, Herrn Rechtsanwalt Dr. Jens M. Schmidt von RUNKEL SCHNEIDER WEBER, entwickeln wir auf Basis der insolvenzrechtlichen Möglichkeiten die bereits vorhandenen Sanierungsansätze weiter“, erläutert Wilhelm Josten. „Wir sind überaus zuversichtlich, dass BUTLERS auch weiterhin eine gute Zukunft hat.“
Über BUTLERS
BUTLERS wurde 1999 gegründet und beschäftigt insgesamt 1.000 Mitarbeiter. In über 100 Filialen in Deutschland, Österreich, Großbritannien und der Schweiz sowie 40 Franchise-Standorten vorwiegend im Ausland bietet BUTLERS Wohnaccessoires, Dekorationsartikel, Möbel und Geschenke an. Der Jahresumsatz der BUTLERS-Gruppe lag zuletzt bei rund 95 Millionen Euro.
In den 94 Filialen in Deutschland arbeiten in der Regel jeweils 7 bis 10 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Standorte in den Bundesländern:
Baden-Württemberg (14) – Baden-Baden, Freiburg (2), Heidelberg, Heilbronn, Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Offenburg, Reutlingen, Stuttgart, Tübingen, Ulm (2); Bayern (17) – Augsburg, Erlangen, Landshut, Memmingen, München (8), Nürnberg, Passau, Regensburg, Rosenheim, Würzburg; Berlin (8); Brandenburg (1) – Potsdam; Bremen (1); Hamburg (9); Hessen (8) – Bad Homburg, Darmstadt, Frankfurt am Main (3), Kassel, Sulzbach, Wiesbaden; Niedersachsen (8) – Braunschweig, Göttingen, Hannover (2), Lüneburg, Oldenburg, Osnabrück, Stade; Nordrhein-Westfalen (20) – Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Detmold, Dortmund (2), Düsseldorf (3), Essen, Euskirchen, Köln (3), Minden, Münster (2), Neuss, Paderborn; Rheinland-Pfalz (3) – Koblenz, Trier (2); Saarland (1) – Saarbrücken; Sachsen (1) – Leipzig; Schleswig-Holstein (3) – Flensburg, Kiel, Lübeck.
Weitere Informationen unter www.butlers.com
Über GÖRG Insolvenzverwalter GbR
GÖRG Insolvenzverwalter GbR ist als Spezialeinheit der bundesweit im Wirtschaftsrecht agierenden renommierten Kanzlei GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB ausschließlich im Bereich der Insolvenzverwaltung tätig.
GÖRG Insolvenzverwalter GbR verfügt mit namhaften Verwaltern über bundesweit anerkannte Experten, die darüber hinaus auch in Verfahren mit internationalem Bezug auf sich aufmerksam gemacht und sich einen exzellenten Ruf durch Sanierungen und Restrukturierungen in Insolvenzverfahren erarbeitet haben.
Die Verbindung mit GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB mit insgesamt 270 Spezialisten aus den Bereichen Gesellschaftsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Arbeits- und Steuerrecht, Immobilienwirtschafts- und IT-Recht, Wettbewerbs- und Energierecht sowie Wirtschaftsverwaltungsrecht und Notariat ermöglicht es den Insolvenzverwaltern auf wirtschaftsrechtliche Fachkompetenz auf „kurzem Weg“ zuzugreifen und für das Insolvenzverfahren nutzbar zu machen. Im Ranking des INDAT-Reports rangiert die Kanzlei unter den Top 10 der deutschen Verwalterbüros.
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