Hauseigentümer müssen vor 1987 eingebaute Heizkessel jetzt austauschen

Laut Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) ist nach 30 Jahren Betrieb für Öl oder Gas Heizkessel meist Schluss. Hauseigentümer mit einer vor 1987 errichteten Heizungsanlage müssen den Heizkessel daher in vielen Fällen 2017 erneuern lassen. „Für mehr als eine Million alte Öl- und Gasheizungen gilt im Jahr 2017 die Austauschpflicht“. Ob ihre Heizung die gesetzliche Frist überschreitet, können Hauseigentümer auf dem Typenschild, im Schornsteinfegerprotokoll oder in den Bauunterlagen nachlesen.

Austausch gegen Wärmepumpe

In der Regel kann man bei Häusern mit einem Energieverbrauch von 2000 bis 2500 Litern Heizöl sofort eine umweltfreundliche Wärmepumpe einbauen, so Willi Harhammer, Energie-Fachmann aus der Metropolregion Nürnberg. Die Installation ist schnell passiert und der Heizöllagerraum kann zusätzlich genutzt werden. Die Wärmepumpe wird dann auch noch auf Wunsch mit einer Photovoltaik/Solaranlage kombiniert, denn Solarstrom ist eine umweltfreundliche Möglichkeit die Wärmepumpe mit Strom zu versorgen.

Förderungen

Entsprechende staatliche Förderungen unterstützen das Vorhaben, zugelassene Wärmepumpen sind in der BAFA Liste und im Vergleichstest der Stiftung Warentest übersichtlich dargestellt.
 
Informationen

Interessierte können sich aus der Metropolregion Nürnberg unter 09192 992800 melden – im Sonnencafe von iKratos gibt es auch eine Beratung und Ausstellung dazu.

Über die iKratos Solar und Energietechnik GmbH

Ikratos arbeitet bayernweit im Bereich Solartechnik und Wärmepumpen und führt Beratungen für erneuerbare Energien durch. Als Endverbraucher kann man sich im firmeneigenen "Sonnencafe" mit vielfältiger Ausstellung beraten lassen.

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