Am 6. Dezember 2016 stellte die Karlie Group beim Amtsgericht Paderborn Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung. Sie sieht den Grund dafür im belgischen Teil der Gruppe. Ein Geschäftsführer der Karlie Flamingo Belgium Holding hätte unzulässigerweise Insolvenzantrag gestellt. Zwei Banken stellten später Kredite fällig, die Insolvenzeröffnung erfolgte von Amts wegen. Das bereits erarbeitete Gesamtsanierungskonzept sei so nicht mehr umsetzbar gewesen, der eigene Antrag notwendig geworden.
H. Heinze, Geschäftsführer des DFMS (www.finanzmarktschutz.de): „Es steht daher völlig offen, ob die Karlie Group eine nachhaltige Sanierung zu Wege bringen kann. Eventuell fordert sie die Anleger sogar auf, erneut ihren Teil beizutragen.“ Bereits im Mai 2016 stimmten diese einer Laufzeitverlängerung und einer Zinssenkung zu. „Dies hat offenbar nicht den gewünschten Erfolg gebracht“, so Heinze weiter.
Selbst bei erfolgreicher Sanierung drohen deshalb finanzielle Einbußen. Sollte es zur Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens kommen, droht sogar der Totalverlust. „Um diese Verluste so weit wie möglich einzudämmen, sollten die Anleger rechtlichen Beistand suchen“ rät der DFMS-Geschäftsführer. Dieser ist in der Lage, die Anlagen auf Herz und Nieren zu überprüfen und gegebene Ansprüche festzustellen. Unter Umständen kann die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen möglich sein. Anleger können sich für die Prüfung ihrer Ansprüche an den DFMS wenden, dessen Vereinsanwälte eine kostenfreie Erstbewertung anbieten.
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