In diesem Zusammenhang verwies der Vorsitzende der Konferenz Prof. Dr. Klaus Langwieder darauf, dass die Zahl von Unfallopfern bei Säuglingen und Kleinkindern in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen ist – zumindest in den Industrieländern. Nachholbedarf bestehe aber weiterhin bei den Sechs- bis Zwölfjährigen. Diese sollten grundsätzlich eine Sitzerhöhung kombiniert mit Rückenlehne benutzen, damit der Fahrzeuggurt für die kindliche Anatomie korrekt sitzt.
Etliche auf der Tagung vorgestellte Studien belegten, dass diese Kinder oft viel zu früh nur noch mit dem Erwachsenengurt gesichert würden – und leider mitunter auch gar nicht mehr. Ein Grund dafür sei, dass der aus Sicherheitsgründen eigentlich optimale Mittelplatz der Rückbank wegen ungünstig angebrachter Gurtschlösser oftmals Probleme bei der Nutzung von Kindersitzen bereite.
Eine bedeutende Verbesserung der Sicherheit für die Altersgruppe versprachen sich die Experten bei der Konferenz in der Münchener Konzernzentrale von TÜV SÜD von der neuesten Zulassungsregelung ECE R-129, auch bekannt als i-Size. Danach zertifizierte Sitzerhöhungen („Booster“) lassen sich beispielsweise leichter auf allen drei Plätzen der Rückbank nutzen. Dies gilt besonders, wenn auch das Auto schon gemäß i-Size ausgelegt ist. Nicht zuletzt deshalb regte Prof. Langwieder in seinem Schlusswort die engere Zusammenarbeit der Hersteller von Kindersitzen und der Automobilindustrie an.
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